Ist das Einzugskonto nicht ausreichend gedeckt, existiert das angegebene Konto nicht oder wurde dem SEPA-Lastschriftmandat widersprochen, kann der Spieleinsatz nicht eingezogen werden und es entsteht eine Rücklastschrift. Dabei fällt in der Regel eine Rücklastgebühr an.
Sie haben die Möglichkeit, die Bezahlung für den Kalendermonat nachzuholen, indem Sie den Betrag auf unser Bankkonto überweisen. Über die Rücklastschrift werden Sie schriftlich von uns informiert.