Der Hintergrund ist folgender: Die Kundenkarte ist personenbezogen und eindeutig an den Karteninhaber gebunden. Damit sind Rechte und Pflichten aus dem Spielvertrag – also z. B. die Spielteilnahme, Spielhistorie, Limits, Sperren oder auch der Spielerschutz – ausschließlich dieser Person zugeordnet. Würde eine andere Person mit der Karte spielen dürfen, wäre nicht mehr sicherzustellen, dass
der Spielauftrag tatsächlich im Auftrag und mit Zustimmung des Karteninhabers erfolgt,
Spielerschutzmaßnahmen (z. B. Limits, Selbstsperren oder Beratungshinweise) korrekt greifen,
Missbrauch (z. B. Spielen gegen den Willen des Karteninhabers oder unter Ausnutzung seiner Daten) verhindert wird,
und die gesetzlichen Vorgaben zu Identität, Datenschutz und Aufsichtspflichten eingehalten werden.
Kurz gesagt: Auch die Abgabe ist Teil der persönlichen Spielteilnahme. Deshalb dürfen Annahmestellen einen Spielauftrag mit einer fremden Kundenkarte nicht annehmen – selbst wenn es sich um ein nahes Familienmitglied handelt und die Absicht nachvollziehbar ist.
Was ist möglich?
Wenn der Karteninhaber nicht selbst in die Annahmestelle kommen kann, gibt es je nach Situation Alternativen, z. B.:
Abgabe eines Spielauftrags ohne Kundenkarte (sofern der Karteninhaber das möchte).
Nutzung unserer Online-Angebote durch den Karteninhaber (falls das gesundheitlich möglich ist).