Als staatlich erlaubte Lotterieanbieter haben die 16 Gesellschaften des Deutschen Lotto- und Totoblocks (DLTB) den Auftrag, den Spieltrieb ihrer Kunden in sichere und legale Bahnen zu lenken sowie der Entwicklung und Ausbreitung von unerlaubten Glücksspielangeboten entgegen zu wirken. Rechtliche Grundlage in Deutschland sind hierfür der aktuelle Glücksspielstaatsvertrag und die regionalen Glücksspielgesetze der Länder.
Spielinteressierte, die LOTTO 6aus49 oder auch andere staatliche Lotterien online spielen möchten, stoßen immer häufiger auf Werbung von anderen Anbietern. Auch wenn die Spielscheine dem Original stark ähneln und mit Gutscheinen oder Sonderkonditionen geworben wird, wissen viele Spieler bzw. Spielinteressierte nicht, dass ein Unterschied zwischen dieser Art von Glücksspiel und den legalen Glücksspielangeboten von Veranstaltern mit einer deutschen glücksspielrechtlichen Erlaubnis besteht.
Zweitlotterien bzw. schwarze Lotterien sind in Deutschland nicht lizenziert.