Die von Sachsenlotto angebotenen Lotterien und Wetten sind Glücksspiele. Die Kundenkarte kann nur durch volljährige und nicht gesperrte Personen beantragt werden. Die Volljährigkeit und Identität werden bei Antragstellung in der LOTTO-TOTO-Annahmestelle durch Abgleich der Daten auf dem Antrag mit den Angaben auf dem amtlichen Lichtbildausweis (Personalausweis oder Reisepass) überprüft. Alternativ kann die Alters- und Identitätsprüfung unter Zustimmung zur Prüfung bei der SCHUFA Holding AG erfolgen (nur bei einer Kundenkarte ohne Foto möglich). Es kann nur eine Kundenkarte pro Person erworben werden.
Die Kundenkarte ist Spielvoraussetzung für KENO und plus 5. Damit werden die Vorgaben des Glücksspielstaatsvertrages zum Schutz der Spieler und zur Suchtprävention erfüllt. Sportwetten und Lotterien, die mehr als zweimal pro Woche durchgeführt werden, wird ein erhöhtes Gefährdungspotential nachgesagt. Daher sind wir verpflichtet, ein Sperrsystem zu unterhalten. Gesperrte Spieler dürfen an den genannten Spielarten nicht teilnehmen. Bei der TOTO 13er Ergebniswette und TOTO 6aus45 Auswahlwette ist die Spielteilnahme unter Verwendung der Kundenkarte aus unternehmenssteuerlichen Gründen nach dem Rennwett- und Lotteriegesetz erforderlich.